Digitale Förderung – welche Möglichkeiten gibt es? Die unzureichende Digitalisierung in Deutschland ist ein viel diskutiertes Thema und es besteht eine grundsätzliche Einigung darüber, diesen Umstand schnellstmöglich zu beheben. Da die dabei anfallenden Kosten für viele Unternehmen nicht oder nur schwer zu stemmen sind, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten vom Bund und den Bundesländern. Aber auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch private Organisationen haben digitale Förderprogramme aufgelegt. Manche Förderprogramme betreffen ausschließlich bestimmte Wirtschaftssektoren wie „Digitalisierung in Kultureinrichtungen“ in Brandenburg. Auf diese wird in diesem Blog nicht näher eingegangen.
Der Wildwuchs bei den Förderprogrammen ist also gewaltig. Dieser Blog kann daher nur einen Einstieg und einen allgemeinen Überblick bieten. Welche Optionen für Ihr Projekt möglich sind, wäre in einem direkten Gespräch zu klären.
Wer wird gefördert?
In der Regel profitieren von der staatlichen Förderung „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“. Die Definition orientiert sich an Vorgaben der EU:
Unternehmen | Mitarbeiter | und | Jahresumsatz | oder | Jahresbilanzsumme |
Kleinst | < 10 | < 2.000.000 € | < 2.000.000 € | ||
Klein | < 50 | < 10.000.000 € | < 10.000.000 € | ||
Mittel | < 250 | < 50.000.000 € | < 43.000.000 € |
Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf die Vollzeitäquivalente. Somit werden Teilzeitkräfte pro rata und Azubis meistens gar nicht angerechnet.
Allerdings gibt es schon hier zwischen den verschiedenen Förderprogrammen der Bundesländer wichtige Unterschiede. So richten sich die digitalen Fördermaßnahmen in Bayern und Schleswig-Holstein nur an Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, in Mecklenburg-Vorpommern liegt die Grenze bei 100 Mitarbeiter. Zudem müssen die Unternehmen in bestimmten Wirtschaftssektoren tätigt sein. Am weitestgehend ausgerichtet ist das Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus von Baden-Württemberg, bei dem sich Unternehmen bis zu 500 Mitarbeiter bewerben können. Die Förderprogramme in Berlin, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen richten sich auch an Vertreter der Freien Berufe. Stets gilt für alle Landesprogramme, dass sie nur für die Unternehmen nutzbar sind, die ihren Sitz in dem Bundesland des Förderprogramm haben.
Vereine und Unternehmen, die als gemeinnützig anerkannt sind bzw. diese Eigenschaft für sich in Anspruch nehmen, können sich an öffentlichen Trägern und Stiftungen wie die Bill Gates-Stiftung wenden.
Wie wird gefördert?
Auch hier unterscheiden sich die verschiedenen Programme für digitale Förderung recht stark. In der Regel ist der maximale Förderbetrag für größere Unternehmen höher als für kleinere. Umgekehrt verhält es sich mit der Förderquote: der geförderte Anteil ist bei kleinen Unternehmen höher als bei größeren.
Meistens beträgt die Förderquote maximal 50% (bei größeren Unternehmen wie oben erwähnt weniger). Eine Ausnahme nach oben bildet Sachsen. Dort können Kleinstunternehmen eine Förderung bis 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Im Gegensatz hierzu beträgt die Förderung in Schleswig-Holstein höchstens 40% und in Niedersachsen maximal 35%.
Der höchstmögliche Förderbetrag reicht von 5.000 € in Bremen bis zu 550.000 € in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Oft bezieht sich die digitale Förderung auf die reine Beratungstätigkeit, nicht auf den Erwerb von Hard- und Software. Ist dies doch der Fall, sind Standardhard- und software stets ausgeschlossen. Manchmal werden innovative Projekte verlangt. In beiden Fällen muss dann genau überprüft, was genau mit „Standard“ bzw. „Innovation“ gemeint ist, da sich dies je nach Fördermaßnahme unterscheiden kann. Vielfach werden die Schlagworte „Verbesserung der IT-Sicherheit“ oder KI erwähnt, so dass es sinnvoll ist, frühzeitig zu überlegen, ob das Projekt, für das man eine Förderung erhalten will, hiervon erfasst werden kann.
Go-digital
Zum Abschluss noch ein Blick auf das digitale Förderprogramm des Bundes, da dies von allgemeinen Interesse sein dürfte.
Go digital wird verwaltet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWI). Nutzen können go-digital Unternehmen mit maximal 99 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von höchstens 20 Mio. €. Bezuschusst werden Beratungsleistungen für Projekte, die die IT-Sicherheit, die digitale Markterschließung oder die Digitalisierung von Geschäftsprozessen transformieren. Gefördert werden maximal 30 Beratertage mit einem Höchstsatz von 1.100 €. Aufgrund der Förderquote von 50% beträgt der maximale Zuschuss also 16.500 €. Diese Beratungen müssen durch autorisierte Dienstleister durchgeführt werden. Wir können den Kontakt zu einem Partner mit go-digital Zertifizierung herstellen.
Förderdatenbank des Bundes
Förderung und Finanzierung von Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen