Digitale Förderung

Digitale Förderung – welche Mög­lich­kei­ten gibt es? Die unzu­rei­chen­de Digi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land ist ein viel dis­ku­tier­tes Thema und es besteht eine grund­sätz­li­che Einigung darüber, diesen Umstand schnellst­mög­lich zu beheben. Da die dabei anfal­len­den Kosten für viele Unter­neh­men nicht oder nur schwer zu stemmen sind, gibt es ver­schie­de­ne För­der­mög­lich­kei­ten vom Bund und den Bun­des­län­dern. Aber auch die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) oder auch private Orga­ni­sa­tio­nen haben digitale För­der­pro­gram­me aufgelegt. Manche För­der­pro­gram­me betreffen aus­schließ­lich bestimmte Wirt­schafts­sek­to­ren wie „Digi­ta­li­sie­rung in Kul­tur­ein­rich­tun­gen“ in Bran­den­burg. Auf diese wird in diesem Blog nicht näher eingegangen.

Der Wildwuchs bei den För­der­pro­gram­men ist also gewaltig. Dieser Blog kann daher nur einen Einstieg und einen all­ge­mei­nen Überblick bieten. Welche Optionen für Ihr Projekt möglich sind, wäre in einem direkten Gespräch zu klären.

Wer wird gefördert?

In der Regel pro­fi­tie­ren von der staat­li­chen Förderung „Kleine und mittlere Unter­neh­men (KMU)“. Die Defi­ni­ti­on ori­en­tiert sich an Vorgaben der EU:

Unter­neh­menMit­ar­bei­terundJah­res­um­satzoderJah­res­bi­lanz­sum­me
Kleinst< 10< 2.000.000 €< 2.000.000 €
Klein< 50< 10.000.000 €< 10.000.000 €
Mittel< 250< 50.000.000 €< 43.000.000 €

Die Anzahl der Mit­ar­bei­ter bezieht sich auf die Voll­zeit­äqui­va­len­te. Somit werden Teil­zeit­kräf­te pro rata und Azubis meistens gar nicht angerechnet.

Aller­dings gibt es schon hier zwischen den ver­schie­de­nen För­der­pro­gram­men der Bun­des­län­der wichtige Unter­schie­de. So richten sich die digitalen För­der­maß­nah­men in Bayern und Schleswig-Holstein nur an Unter­neh­men mit bis zu 50 Mit­ar­bei­tern, in Meck­len­burg-Vor­pom­mern liegt die Grenze bei 100 Mit­ar­bei­ter. Zudem müssen die Unter­neh­men in bestimm­ten Wirt­schafts­sek­to­ren tätigt sein. Am wei­test­ge­hend aus­ge­rich­tet ist das För­der­pro­gramm Digi­ta­li­sie­rungs­prä­mie Plus von Baden-Würt­tem­berg, bei dem sich Unter­neh­men bis zu 500 Mit­ar­bei­ter bewerben können. Die För­der­pro­gram­me in Berlin, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen richten sich auch an Vertreter der Freien Berufe. Stets gilt für alle Lan­des­pro­gram­me, dass sie nur für die Unter­neh­men nutzbar sind, die ihren Sitz in dem Bun­des­land des För­der­pro­gramm haben.

Vereine und Unter­neh­men, die als gemein­nüt­zig anerkannt sind bzw. diese Eigen­schaft für sich in Anspruch nehmen, können sich an öffent­li­chen Trägern und Stif­tun­gen wie die Bill Gates-Stiftung wenden.

 

Wie wird gefördert?

Auch hier unter­schei­den sich die ver­schie­de­nen Programme für digitale Förderung recht stark.  In der Regel ist der maximale För­der­be­trag für größere Unter­neh­men höher als für kleinere. Umgekehrt verhält es sich mit der För­der­quo­te: der geför­der­te Anteil ist bei kleinen Unter­neh­men höher als bei größeren.

Meistens beträgt die För­der­quo­te maximal 50% (bei größeren Unter­neh­men wie oben erwähnt weniger). Eine Ausnahme nach oben bildet Sachsen. Dort können Kleinst­un­ter­neh­men eine Förderung bis 60% der zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben bean­tra­gen. Im Gegensatz hierzu beträgt die Förderung in Schleswig-Holstein höchstens 40% und in Nie­der­sach­sen maximal 35%.

Der höchst­mög­li­che För­der­be­trag reicht von 5.000 € in Bremen bis zu 550.000 € in Brandenburg.

 

Was wird gefördert?

Oft bezieht sich die digitale Förderung auf die reine Bera­tungs­tä­tig­keit, nicht auf den Erwerb von Hard- und Software. Ist dies doch der Fall, sind Stan­dard­hard- und software stets aus­ge­schlos­sen. Manchmal werden inno­va­ti­ve Projekte verlangt. In beiden Fällen muss dann genau überprüft, was genau mit „Standard“ bzw. „Inno­va­ti­on“ gemeint ist, da sich dies je nach För­der­maß­nah­me unter­schei­den kann. Vielfach werden die Schlag­wor­te „Ver­bes­se­rung der IT-Sicher­heit“ oder KI erwähnt, so dass es sinnvoll ist, früh­zei­tig zu überlegen, ob das Projekt, für das man eine Förderung erhalten will, hiervon erfasst werden kann.

 

Go-digital

Zum Abschluss noch ein Blick auf das digitale För­der­pro­gramm des Bundes, da dies von all­ge­mei­nen Interesse sein dürfte.

Go digital wird verwaltet vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (BMWI). Nutzen können go-digital Unter­neh­men mit maximal 99 Mit­ar­bei­ter und einem Jah­res­um­satz von höchstens 20 Mio. €. Bezu­schusst werden Bera­tungs­leis­tun­gen für Projekte, die die IT-Sicher­heit, die digitale Markt­er­schlie­ßung oder die Digi­ta­li­sie­rung von Geschäfts­pro­zes­sen trans­for­mie­ren. Gefördert werden maximal 30 Bera­ter­ta­ge mit einem Höchst­satz von 1.100 €. Aufgrund der För­der­quo­te von 50% beträgt der maximale Zuschuss also 16.500 €.  Diese Bera­tun­gen müssen durch auto­ri­sier­te Dienst­leis­ter durch­ge­führt werden. Wir können den Kontakt zu einem Partner mit go-digital Zer­ti­fi­zie­rung herstellen.

För­der­da­ten­bank des Bundes 

Förderung und Finan­zie­rung von Digi­ta­li­sie­rung in Nordrhein-Westfalen

 

17 Oktober 2024

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