Die E‑Rechnung wird Pflicht. Ab dem 01. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Was bedeutet das? Wir haben hier einmal die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema E‑Rechnung zusammengestellt.
Was ist eine E‑Rechnung?
Eine E‑Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.
Dieses ist in der Norm CEN 16931 (RL 2014/55/EU) festgelegt. Es handelt sich dabei um einen EU-weiten Standard. Die EU legte bereits mit der am 26. Mai 2014 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU den Rahmen für ein einheitliches Vorgehen bei der Übermittlung von elektronischen Rechnungen an die öffentlichen Verwaltungen fest.
Wichtig: Eine PDF-Rechnung ist keine E‑Rechnung.
Das bekannte Portable Document Format, in dem heute die meisten Rechnungen ausgestellt und in der Regel als E‑Mail Anhang versendet werden, ist keine E‑Rechnung.
Zwar ist ein PDF in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und wird als sein solches empfangen, es bleibt aber trotzdem nur eine bildhaft dargestellte Papier-Rechnung. Sie muss zur automatischen Weiterverarbeitung über zusätzliche Systeme wie z.B. OCR/Belegerkennung ausgelesen werden, oder die Rechnungsinformationen müssen manuell übertragen werden.
Eine E‑Rechnung dagegen enthält diese Informationen bereits in einem vorgebenen Format. Die E‑Rechnung wird elektronisch über E‑Mail oder andere elektronische Kanäle versendet und empfangen und durch die strukturierte Form können E‑Rechnungen direkt in Buchhaltungs- und ERP-Systeme eingelesen und weiterverarbeitet werden.
Welche Formen einer E‑Rechnung gibt es?
Die wichtigsten Formen der elektronischen Rechnung sind die XRechnung und die ZUGFeRD-Rechnung.
XRechnung
Grundlage der XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das dem strukturierten elektronischen Format der Norm CEN 16931 entspricht.
Bei der X‑Rechnung handelt es sich also handelt es sich um eine XML Datei und sie ist damit maschinenlesbar. Das eröffnet die Möglichkeit aus der Pflicht einen Mehrwert durch Digitalisierung und Automatisierung zu schaffen.
ZUGFeRD Rechnung
Der etwas ungewöhnliche Name steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland. Dieses Forum hat für Deutschland einen Standard etabliert, der ein dem Standard EN1693 konformes, maschinenlesbares UN/CEFACT-XML in menschenlesbare PDF-Dateien einbindet.
Bei einer ZUGFeRD Rechnung ist also XML-Code in einem PDF integriert. Der Vorteil ist, dass diese Form der E‑Rechnung wie bisherige PDF-Rechnungen bearbeitet werden können und ohne zusätzliche Programme lesbar ist.
Welche Vorteile bieten E‑Rechnungen?
Eine elektronische Rechnung liefert die Informationen, die benötigt werden, um die Rechnung zu bearbeiten gleich mit. Es ergibt sich damit ein schnellerer, automatisierter Rechnungslauf. Die digitale Übermittlung im Rechnungsversand beschleunigt die Zahlungsabwicklung und ist zudem weniger fehleranfällig. Durch ein standardisiertes Format wird eine Verbesserung der Compliance und Nachvollziehbarkeit erreicht. Damit erreichen Sie also eine erhebliche Steigerung der Prozesseffizienz.
Ab wann wird die E‑Rechnung Pflicht?
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) besteht ab dem 01.Januar 2025 für den B2B-Bereich die gesetzliche Anforderung, dass alle Unternehmen in der Lage sein müssen E‑Rechnungen zu verarbeiten. Es ist dafür keine Zustimmung des Rechnungsempfängers notwendig.
- Ab 1.1.2025 Grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E‑Rechnungen
- Bis Ende 2026 Übergangsregelung für Ausgangsrechnungen: weiter als Papierrechnung oder PDF erlaubt
- Bis Ende 2027 für kleine Unternehmen mit weniger als 800 T€ Vorjahres-Umsatz: verlängerte Übergangsregelungen für Ausgangsrechnungen: weiter als Papierrechnung oder PDF erlaubt
- Bis Ende 2027: Statt einer E‑Rechnung kann auch eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden, wenn sie per Datenaustausch übermittelt wird (z.B. EDI).
Die E‑Rechnungspflicht gilt nur für Rechnung zwischen Unternehmen (B2B), nicht aber für Rechnungen an Endkunden (B2C).
Fazit – Was heißt das für Sie?
Sie müssen ab 1.1.2025 in der Lage sein, eine Eingangsrechnung als elektronische Rechnung zu empfangen. Spätestens ab 2027 müssen Sie Ausgangsrechnungen als E‑Rechnungen versenden. Sowohl unsere CRM-Lösungen mit Microsoft Dynamics 365, das Dokumentmanagmentsystem Starke-DMS® und unsere x‑DI Dokumentenintegration können mit E‑Rechnungen problemlos umgehen. Ggf. müssen dafür aber zusätzliche Prozesse eingerichtet werden und es ist ein Update Ihrer eingesetzten Version erforderlich. So empfehlen wir allen Starke-DMS® Kunden ein Update auf die Version 2024.1.
Für kleine Unternehmen, die bisher noch kein DMS nutzen, bietet Starke-DMS® ein E‑Rechnungsarchiv an. Mit dieser DMS-Lösung können elektronische Rechnungen einfach und günstig rechtkonform archiviert werden.
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Weitere Informationen rund um das Thema E‑Rechnung wird Pflicht:
IHK Nord Westfalen: Obligatorische E‑Rechnungen ab 2025